German Speech Files

Flat
guenter-20140128-qah
User: speechsubmission
Date: 2/5/2014 8:04 am
Views: 1023
Rating: 0
User Name:guenter

Speaker Characteristics:

Gender: Männlich
Age Range: Erwachsener
Language: DE
Pronunciation dialect: Südwestdeutschland

Recording Information:

Microphone make: n/a
Microphone type: Headset-Mikro (am Kopfhörer)
Audio card make: unknown
Audio card type: unknown
Audio Recording Software: VoxForge Speech Submission Application
O/S:

File Info:

File type: wav
Sampling Rate: 48000
Sample rate format: 16
Number of channels: 1

Prompts:


de5-001 LEDIGLICH EINIGE SEHR KRITISCHE ANWENDUNGEN VERWENDEN DIESES VERFAHREN
de5-002 HIERBEI WERDEN SUKZESSIVE ELEMENTE FÜR DIE VERSCHLÜSSELUNG GENERIERT
de5-003 DEM ORGANSTREIT ENTSPRICHT AUF DER KOMMUNALEN EBENE DER KOMMUNALVERFASSUNGSSTREIT
de5-004 ORGANSTREITVERFAHREN KÖNNEN AUCH AUSSCHLIEßLICH AUF DER LANDESEBENE STATTFINDEN
de5-005 HIERBEI WIRD DIE RECHTMÄßIGKEIT VON MAßNAHMEN ÜBERPRÜFT
de5-006 MAN NENNT DAS SYNCHRONE STROMVERSCHLÜSSELUNG
de5-007 DER ORGANSTREIT IST IM BUNDESVERFASSUNGSGERICHTSGESETZ GEREGELT
de5-008 DAS WURDE IM JAHR 1949 BEWIESEN
de5-009 ES HANDELT SICH UM EINE VOLLSTÄNDIG ZUFÄLLIGE ABFOLGE VON ZEICHEN
de5-010 BEIM ORGANSTREIT STREITEN OBERSTE VERFASSUNGSORGANE
de5-011 FORDERUNGSRECHTE WERDEN DEM GLÄUBIGER AUSSCHLIEßLICH ZUGEORDNET
de5-012 SO DASS AUCH PRIVATANWENDER DIESE TECHNIK BENUTZEN KÖNNEN
de5-013 BEI EINEM DINGLICHEN RECHT WIRD JEDERMANN GEBUNDEN
de5-014 DER SCHLÜSSELSTROM WIRD MIT DEM KLARTEXT KOMBINIERT
de5-015 AUCH THEORETISCH KANN DIESE ART VON VERSCHLÜSSELUNG NICHT GEKNACKT WERDEN
de5-016 DIE MITGLIEDER DER OBERSTEN VERFASSUNGSORGANE BETREFFEN KÖNNEN
de5-017 EINE DRAHTLOSE VERBINDUNG KANN AUF ZWEI ARTEN ZUSTANDEKOMMEN
de5-018 ÜBER DEN UMFANG DER RECHTE UND PFLICHTEN
de5-019 DIE EIGENSCHAFTEN WAREN NICHT MEHR TEUER
de5-020 DORT BEFINDET SICH EBENFALLS EIN MEHR ALS 80 METER HOHER SENDEMAST
de5-021 DIE STROMVERSCHLÜSSELUNG WIRD ÜBLICHERWEISE MIT EINER HÖHEREN GESCHWINDIGKEIT DURCHGEFÜHRT
de5-022 DIE FORDERUNG GEHÖRT AUSSCHLIEßLICH DEM GLÄUBIGER
de5-023 DIE ZUSTÄNDIGKEIT LIEGT DANN BEIM JEWEILIGEN LANDESVERFASSUNGSGERICHT
de5-024 DER VERTRAGSPARTNER DES SCHULDVERHÄLTNISSES GEBUNDEN
de5-025 ERHEBLICHE SICHERHEITSMÄNGEL SIND MÖGLICH WENN DIE SOFTWARE NICHT KORREKT EINGESETZT WIRD
de5-026 JEDERMANN MUSS DAS DINGLICHE RECHT RESPEKTIEREN
de5-027 DORT WERDEN ZAHLREICHE RUNDFUNKPROGRAMME AUSGESTRAHLT
de5-028 NOTEBOOKS DÜRFEN NICHT AUF DIE ACCESS POINTS ZUGREIFEN
de5-029 NORWEGEN GRENZT AN SCHWEDEN FINNLAND UND RUSSLAND
de5-030 DAS RSA KRYPTOSYSTEM IST EIN ASYMMETRISCHES KRYPTOSYSTEM
de5-031 IN DER NACHKRIEGSZEIT WURDEN DIE KASERNEN UMGEBAUT
de5-032 DURCH DEN VERTRAG EIGENTUM AN DER SACHE ERWORBEN
de5-033 LEHRE VON DER ABSOLUTEN FORDERUNGSZUSTÄNDIGKEIT DES GLÄUBIGERS
de5-034 INHALTSFREIHEIT FORMFREIHEIT UND AUFHEBUNGSFREIHEIT
de5-035 JEDER ZUSÄTZLICHE ZUGANG HALBIERT DIE BANDBREITE
de5-036 NOCH VERFASSUNGSKONFORM BERÜCKSICHTIGT
de5-037 BEI DEN MEISTEN COMPUTERN WIRD DAS DURCH DAS BETRIEBSSYSTEM EINGESTELLT
de5-038 SOFERN NICHT GEGEN HÖHERRANGIGES RECHT VERSTOßEN WIRD
de5-039 DIE ACCESS POINTS KOMMUNIZIEREN UNTEREINANDER MIT DEN NOTEBOOKS
de5-040 DASS DEN SCHLÜSSEL NIEMAND FINDEN KANN
de5-041 HAT DER KÄUFER GEGENÜBER DEM VERKÄUFER BEREITS
de5-042 DIE PERSÖNLICHE ENTSCHEIDUNGSFREIHEIT WIRD
de5-043 DIE VERKABELUNG ZU WEITEREN GERÄTEN IST ÜBERFLÜSSIG
de5-044 WELCHE OBERSTEN BUNDESORGANE GIBT ES
de5-045 ES IST UMSTRITTEN OB DAS WIRKLICH ERFORDERLICH WAR
de5-046 NORWEGEN IST EINE PARLAMENTARISCHE MONARCHIE
de5-047 AUCH DIE GEHEIMDIENSTE HABEN EIN GROßES INTERESSE DARAN
de5-048 EIN DINGLICHES RECHT WIRKT GEGEN ALLE
de5-049 FÜR JEDEN EINZELNEN ACCESS POINT MUSS VORHANDEN SEIN
de5-050 DIE OBERSTEN BUNDESORGANE SIND ANTRAGSBERECHTIGT
de5-051 DENN DIE PAKETE MÜSSEN DOPPELT ÜBERTRAGEN WERDEN
de5-052 WERDEN DIE FUNKTIONEN ERWEITERT
de5-053 LEDIGLICH EINE STROMVERSORGUNG
de5-054 AUS DIESEM GRUND KANN ES SICH LOHNEN
de5-055 DER DRITTE IST SCHADENSERSATZPFLICHTIG GEWORDEN
de5-056 DER STADTTEIL AM RANDE DER STADT WUCHS SEHR SCHNELL
de5-057 PARTEIFÄHIG IST WER ANTRAGSBERECHTIGT IST
de5-058 BEIM FORDERUNGSRECHT WIRD LEDIGLICH
de5-059 BEI EINEM SYMMETRISCHEN KRYPTOSYSTEM WIRD ANDERS VORGEGANGEN
de5-060 EIN EINBRECHER WÜRDE SEHR VIEL ZEIT VERLIEREN
de5-061 VERSCHIEDENE FIRMEN HABEN ES 1998 ENTWICKELT
de5-062 DAS UNTER EINER FREIEN LIZENZ VERÖFFENTLICHT WURDE
de5-063 MIT ACCESS POINTS ZU ARBEITEN
de5-064 ES KOMMT AUF DIE FREIHEIT AN UND NICHT AUF DEN PREIS
de5-065 DER ANGREIFER SENDET SEINE DATENPAKETE NICHT UNMITTELBAR AN DAS OPFER
de5-066 HIERDURCH WERDEN DIE RESSOURCEN EINES COMPUTERS STARK BELASTET
de5-067 § 253 STGB SCHÜTZT AUCH DIE FREIE WILLENSBILDUNG
de5-068 DIE ÜBERTRAGUNG DES SCHLÜSSELS KANN DURCH TLS SICHERGESTELLT WERDEN
de5-069 MAN SPRICHT IN DIESEM FALL VON KONTRAHIERUNGSZWANG
de5-070 DER KOMMENTARTEXT IST BEREITS IM FORMULAR EINGETRAGEN
de5-071 ES HANDELT SICH UM EINE FREIE SOFTWARE
de5-072 DER SCHADEN LIEGT NICHT NUR IN DER STRAFTAT AN SICH
de5-073 DIE BENUTZUNG WIRD NICHT AUF EINEN ZEITRAUM BEGRENZT
de5-074 IM ANGRENZENDEN KOTTENFORST GAB ES MUNITIONSLAGER
de5-075 FÜR EIN ANDERES PROTOKOLL AUSGEHANDELT WERDEN
de5-076 DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN KÖNNEN DEN DRITTEN BEGÜNSTIGEN
de5-077 ES IST EIN GANZ HERVORRAGENDES KOSTENLOSES PROGRAMM
de5-078 MAN UNTERSCHEIDET ABSCHLUSSFREIHEIT
de5-079 DIE EINZELHEITEN SPIELEN JEDOCH IN DER HEUTIGEN ZEIT VERMUTLICH KEINE ROLLE MEHR
de5-080 DAS GERICHT SOLL DIE ERMÄCHTIGUNGSGRUNDLAGE ÜBERPRÜFEN
de5-081 BEI HOLZ HANDELT ES SICH UM EINEN VIELSEITIGEN NACHWACHSENDEN ROHSTOFF
de5-082 EINE ANGEMESSENE BANDBREITE STEHT ZUR VERFÜGUNG
de5-083 DIE DATENÜBERTRAGUNGSRATE HALBIERT SICH
de5-084 ZU BERÜCKSICHTIGEN EIN SOLCHES NETZWERK KANN
de5-085 DORT LEBTEN UNTER ANDEREM WILLY BRANDT LUDWIG ERHARD UND HEINRICH LÜBKE
de5-086 TYPISCHERWEISE WERDEN STATISCHE IP ADRESSEN VON SERVERN EINGESETZT
de5-087 EIN VIRTUELLER LINK KANN DIESE VERBINDUNG HERSTELLEN
de5-088 FÜGEN SIE HIERZU EINFACH IN EINEM FREMDEN WEBLOG EINEN HYPERLINK EIN
de5-089 DIESE SOFTWARE UNTERSTÜTZT VERSCHIEDENE PROTOKOLLE
de5-090 DAS ERSTE DATENPAKET IST EINGETROFFEN
de5-091 DURCH EINE GEEIGNETE FIRMWARE EINES DRITTANBIETERS
de5-092 FERNER WERDEN KONKURRENTEN BENACHTEILIGT
de5-093 DIESE FREIHEIT IST DURCH GESETZ BESCHRÄNKBAR
de5-094 DIE RECHTSANWÄLTIN MÖCHTE VERPFLICHTUNGSKLAGE AUF VORNAHME DES VERWALTUNGSAKTES EINLEGEN
de5-095 DURCH ZUSAMMENFASSUNG BILDEN MEHRERE PHYSISCHE ROUTER EINE GRUPPE
de5-096 HIERDURCH WIRD DAS SICHERHEITSSYSTEM UNSICHERER
de5-097 WIE KANN MAN DAS EIGENE WEBLOG BEKANNTER MACHEN
de5-098 WENN DIE EINHEIT SO GERING WIE MÖGLICH GEWÄHLT WIRD
de5-099 HIERBEI BESTEHT EINE EINFACHE VERWECHSLUNGSGEFAHR
de5-100 SONDERN AUCH IN DER STEUERHINTERZIEHUNG
de5-101 DIE FRAGMENTIERUNG KANN MINIMIERT WERDEN

License:


Copyright 2011 Free Software Foundation

These files are free software: you can redistribute them and/or modify
them under the terms of the GNU General Public License as published by
the Free Software Foundation, either version 3 of the License, or
(at your option) any later version.

These files are distributed in the hope that they will be useful,
but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the
GNU General Public License for more details.

You should have received a copy of the GNU General Public License
along with these files. If not, see http://www.gnu.org/licenses/.


guenter-20140128-qah.tgz
PreviousNext